Sind CDU und SPD verfassungswidrige Parteien?

 

 

Fällt Ihnen das eigentlich nicht auch auf? Die großen Parteien scheren sich wenig um die Verfassung. Ob es die Familienbesteuerung war, die Pendlerpauschale, die Abgeordnetenbespitzelung, die EU-Verfassung, die Rettungsschirme, das Wahlrecht oder die Hartz-IV-Sätze – überall bescheinigte das Bundesverfassungsgericht der Regierung, dass sie das Grundgesetz missachtet hat. Ich schätze, dass es die Regierung Merkel auf 50 Verfassungsverstöße gebracht haben müsste. Ja, die gesamte Regierung Merkel ist sogar laut Verfassungsgericht überhaupt verfassungswidrig. Wie wenig sich die Parteien auf die Verfassung Rücksicht nehmen, wurde besonders bei der Pendlerpauschale deutlich. Obwohl verschiedene höchste Gerichte in ihren Entscheidungen mit unangreifbarer Eindeutigkeit dargelegt hatten, dass die seinerzeitige Streichung der Pendlerpauschale verfassungswidrig war, war dies den Parteien völlig gleichgültig. Sie mussten erst vom Verfassungsgericht zur Ordnung gerufen werden und taten so, als sei es notwendig, in diesem „schwierigen“ Fall auf Direktiven vom höchsten Gericht zu warten. Die Pendlerpauschale zeigt nicht nur eine erschreckende Gleichgültigkeit der Parteien gegenüber der Verfassung, sondern noch etwas Schlimmeres, nämlich dass das Gebot der Gerechtigkeit immer mehr mit Füßen getreten wird: Während Unternehmer selbstverständlich das, was sie zur Gewinnerzielung ausgeben, absetzen können, hatte man dem schlichten Arbeitnehmer dasselbe Recht verweigert, nämlich seine Ausgaben für die Fahrt zur Arbeit ebenso von der Steuer abzusetzen zu können.

Wir haben uns daran gewöhnt, dass die Regierungen vor dem Verfassungsgericht scheitern, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Parteien über die Richterwahlgremien sowieso Einfluss auf die Besetzung des höchsten Gerichts nehmen können. Ein hartes Gegensteuern ist also von diesem Gericht sowieso nicht zu erwarten. Umso schlimmer ist es, dass sogar ein so zusammengesetztes Gericht dauernd Verfassungsbrüche feststellen muss.

Die Alltäglichkeit solcher Urteile führt zur Gewöhnung oder besser gesagt zur Abstumpfung. Wenn jemand bei ALDI eine Tube Zahnpasta stiehlt, ramponiert er seinen Ruf. Oder wenn ein Ministerpräsident bei IKEA einen Amtsbonus, also Prozente verlangt, muss er gehen. Aber ein Bruch der Verfassung wird nicht einmal als Kavaliersdelikt angesehen. So weit ist unser Staat schon herunter gekommen.

Nun gibt es natürlich rechtlich komplizierte Vorgänge, bei denen man darüber streiten kann, wie sie verfassungsgemäß zu behandeln sind.In solchen Fällen sollte es selbstverständlich sein, dass man von der Verfassung einen gebührenden Sicherheitsabstand einhält, also eine Lösung sucht, die auf jeden Fall dem Grundgesetz entspricht. Die Mentalität, die heute herrscht, kommt am besten durch einen Satz zum Ausdruck, den ein Landtagspräsident auf den Vorwurf des verfassungswidrigen Handelns sagte: „Der Staat ist in einer Notlage. Da muss man schon mal riskieren, vor dem Verfassungsgericht zu scheitern.“

Wenn Geschäftsleute so denken, würden sie sagen: „In dieser wirtschaftlichen Notlage muss man es schon riskieren, auch mal wegen Betrugs verurteilt zu werden.“

Immer wieder werden wir Zeugen eines Verfassungsbruchs: Als das Bundesverfassungsgericht das Wahlgesetz für verfassungswidrig erklärt und der Regierung eine Frist gesetzt hat, in der ein verfassungskonformes Gesetz zu erlassen ist: Was tat unsere Regierung? Nichts! Das war ein schwerer Verfassungsbruch, denn wir standen auf einmal ohne Wahlrecht da.

Oder: Die großen Parteien beschlossen, Abweichlern den Mund zu verbieten. Ausgerechnet die Partei, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, nämlich die Linke hat zusammen mit den Grünen diese Dreistigkeit an die große Glocke gehängt, und da haben die Initiatoren kalte Füße bekommen. Nun bleibt doch alles beim Alten.

 

Nun sind Sie dran: Entscheiden Sie, ob die folgenden Artikel des Grundgesetzes von den Parteien eingehalten werden oder nicht:

 

 

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

 

 

Frage: Meinen Sie nicht auch, dass die Hartz-IV-Sätze für Kinder so deutlich über dem Existenzminimun liegen müssen, dass kein Streit darüber entstehen kann, ob die Menschen würde verletzt wird? Finden Sie nicht auch, dass es eine Missachtung dieses wichtigsten Grundsatzes unserer Verfassung ist, wenn immer mehr Menschen Löhne erhalten, von denen sie sich nicht einmal selbst und erst recht keine Familie unterhalten können? Grenzt es nicht an schleichende Versklavung, wenn selbst in den schlimmsten Jahren nach dem Krieg das Einkommen des Ernährers ausreichte, um seine Familie durchzubringen, während heute beispielsweise ein Altenpfleger einen Stundenlohn von 4 Euro erhält und auf öffentliche Unterstützung angewiesen ist?

 

 

 

Artikel 14

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

 

 

Frage: Finden Sie auch, dass dieser Grundsatz der sozialen Marktwirtschaft außer Kraft getreten ist? Entspricht es dem Grundgesetz, wenn Banker mit fremdem Geld wuchern und absahnen und wenn die Steuerzahler die Verluste bis in die nächste Generation tragen müssen?

 

 

Artikel 38

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

 

 

Frage: Wann hat Ihr Abgeordneter zuletzt nach seinem Gewissen und nicht nach dem Fraktionszwang entschieden oder dem Druck der Lobby nachgegeben?

 

 

Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

 

Artikel 21

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.

 

 

Frage: Geht nicht inzwischen die Staatsgewalt umgekehrt von den Parteien aus? Welchen Einfluss konnten Sie darauf nehmen, welche Kandidaten Ihnen von den Parteien vorgesetzt werden? Ist es verfassungsgemäß, wenn ein Kandidat über die Liste ins Parlament selbst dann einziehen würde, wenn er keine einzige Stimme erhielte?

 

 

Artikel 21

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

 

 

Frage: Steht eine Partei auf dem Boden des Grundgesetzes, wenn ihr Kanzler sich stur weigert, Geldgeber zu benennen, weil er sein verfassungswidriges Ehrenwort über das Grundgesetz stellt? Parteispendenskandale gibt es ohne Zahl. Die CDU parkte Spenden in der Schweiz, Briefcouverts mit 100.000 DM werden in die Tasche gesteckt, nur weiß man nicht, wer sie nun kassiert hat.

 

 

Artikel 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

 

Frage: Haben Sie oder Ihre Eltern je dem Grundgesetz zugestimmt? Warum werden wir nicht gefragt?

 

 

Jetzt zählen Sie einmal zusammen, wie oft Sie die Fragen der Verfassungswidrigkeit bejaht haben. Kommen Sie also auch zu dem Schluss, dass die großen Parteien verfassungswidrig sind? Dann stimmen Sie hier mit ab!

 

Leider können sich die Bürger gegen die Verfassungswidrigkeit der Parteien nicht wehren. Die großen Parteien haben sich nämlich im Gesetz doppelt abgesichert: Sie können unliebsame Konkurrenz ausschalten, wollen sich aber selbst nicht an der Verfassung messen lassen. Daher wird den Bürgern auch dann die Anrufung des Verfassungsgerichts versagt, wenn sich die Mehrheit der Bevölkerung dafür aussprechen würde. Auch das ist verfassungswidrig i. S. Art 20 GG.

 

 

§ 43 BVerfGG

Verfassungswidrigkeit von Parteien, Antragsberechtigte

(1) Der Antrag auf Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig ist (Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes), kann von dem Bundestag, dem Bundesrat oder von der Bundesregierung gestellt werden.

 

(Hier wurde schon einmal mit großer Beteiligung abgestimmt. Das Ergebnis war, dass 95% die Verfassungswidrigkeit bejaht haben. Dann setzte aus unerfindlichen Gründen das Zählwerk aus. Daraufhin begann die Zählung erneut, und wieder wurde sie unterbrochen. Wer macht denn so etwas? Jetzt wissen wir sowieso, wie die Leute denken und hören mit der ständig gestörten Zählerei auf.)

 

Und lesen Sie bitte auch den Beitrag "Nichtwähler "!

Im "Lexikon des politischen Sprachgebrauchs und des sonstigen Geschwafels" wird Ihnen zusammengestellt, wie Sie ständig belogen werden.

 

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